
Als Insider werden Personen bezeichnet, die durch ihre direkte oder indirekte Tätigkeit in einem Unternehmen über Informationen verfügen, die bei Bekanntwerden Einfluß auf die Entwicklung des Aktienkurses haben können. Siehe hierzu auch § 13 des Wertpapierhandelsgesetzes.
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https://boersenlexikon.faz.net/insideri.htm
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